Keine Perspektive für Gothaer Zeitarbeitsunternehmen

Insolvenzverwalter Thomas Alter bringt 25 Leiharbeitnehmer in neue Jobs 
Geschäftsleitung verantwortlich für Niedergang der ABJ GmbH 


Gotha, 30. August 2011 - Nachdem Gläubiger und neue Geschäftsführung Insolvenzantrag gestellt hatten, wurde Rechtsanwalt Thomas Alter Ende Juli 2011 zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Zeitarbeitsfirma ABJ GmbH aus Gotha bestellt. Obwohl für das Unternehmen keine Aussicht auf Rettung besteht, konnte der Insolvenzspezialist bereits nach nicht einmal vier Wochen alle 25 aktiven Leiharbeitnehmer in neuen Beschäftigungsverhältnissen unterbringen. Grund für das Scheitern der ABJ GmbH ist ganz offenkundig das Missmanagement der früheren Geschäftsleitung.

Bereits seit 2010 ermittelt das Hauptzollamt Erfurt gegen die Verantwortlichen der Firma wegen des Verdachts der unberechtigten Verleihung von Arbeitnehmern. So konnten beispielsweise die Vorgaben für die in der Branche üblichen und notwendigen Unbedenklichkeitsbescheinigungen nur noch schleppend erfüllt werden, da das Unternehmen erhebliche Schulden bei den Sozialversicherungsträgern und dem Finanzamt hat. „Eine sehr gefährliche Situation für jede Zeitarbeitsfirma“, so der zuständige Fachanwalt für Insolvenzrecht Thomas Alter, denn in diesem Falle kann auch die entleihende Firma für die Schulden haftbar gemacht werden.

Die Agentur für Arbeit hat in diesem Zusammenhang bereits über den Entzug der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nachgedacht. „Arbeitnehmerüberlassung darf nur betreiben, wer eine hohe persönliche Integrität und Verlässlichkeit bietet“, verweist Insolvenzverwalter Thomas Alter auf das entsprechende Gesetz. In der ABJ GmbH jedoch waren die vorgefundenen Strukturen mehr als kritisch und beinahe als undurchsichtig zu bezeichnen. So hatten die bestellten Geschäftsführer wenig Möglichkeiten sich als Management durchzusetzen. „Denn in Wirklichkeit wurden die Geschäfte von einem anderen geführt, der kurz vor dem Insolvenzantrag mit dem Großteil der Verwaltungsangestellten das sinkende Schiff verlassen hat“, so der Insolvenzverwalter. Auf diese Weise hat der faktische Geschäftsführer gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen, „indem er andere Leute als Geschäftsführer vorgeschoben hat“.

Obwohl der Betrieb nach dem Insolvenzantrag zunächst aufrecht erhalten und die Löhne für Juni und Juli für die 25 noch aktiven Leiharbeitnehmer gezahlt werden konnten, sieht Insolvenzspezialist Thomas Alter keinerlei Perspektive für das Unternehmen in einer Fortführung. „Hierfür sind die innerbetrieblichen Strukturen viel zu marode“. So kam im Zuge der Prüfungen durch die Kanzlei Alter & Kreysa beispielsweise heraus, dass noch weitere 174 Leiharbeiter offene Lohnforderungen gegen die ABJ GmbH hatten.

Trotzdem besteht für die offiziell angestellten Leiharbeitnehmer kein Grund zur Sorge. Ganz im Gegenteil: Thomas Alter freut sich besonders darüber, dass allen Beschäftigten neue Arbeitsplatzangebote unterbreitet werden konnten – sogar zu besseren Konditionen. Die vollständige Auswertung der Geschäftsunterlagen und Kontobewegungen wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Der Fachanwalt für Insolvenzrecht Thomas Alter kündigte jedoch bereits heute an, dass man die gravierenden Ansprüche gegen den faktischen Geschäftsführer in jedem Falle verfolgen werde. Nach seiner Einschätzung bliebe sogar abzuwarten, ob der Fall ABJ GmbH nicht auch noch ein Fall für die Staatsanwaltschaft wird.


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