Mit Beschluss des Amtsgerichts Gera wurde im April 2019 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der InVerTec Jena UG (haftungsbeschränkt) eröffnet. Das Unternehmen produziert individuelle Verpackungslösungen für Großkunden. Der Geschäftsbetrieb lief ununterbrochen weiter. Insolvenzverwalter Springstub und Gesellschafter-Geschäftsführer Schröder waren sich schnell einig, dass eine Sanierung der Gesellschaft möglich und sinnvoll ist. Die Gesellschaft beauftragte RA Winzer mit der Erstellung eines Insolvenzplans, der jetzt von den Gläubigern angenommen wurde.
Aufgrund des Einsatzes aller Beteiligten konnte eine Lösung gefunden werden, die eine vollständige Gläubigerbefriedigung garantiert, die Gesellschaft selbst erhält und gewährleistet, dass diese zur Fortsetzung ihrer Geschäftstätigkeit über eine ausreichende finanzielle Grundlage verfügt. Dankenswerterweise waren drei größere Gläubiger bereit, ihre Forderungen zeitweilig bei Ratenzahlungen zu stunden. An alle übrigen Gläubiger kann nach Rechtskraft des heute von den Gläubigern einstimmig angenommenen Insolvenzplanes ein hoher sechsstelliger Betrag ausgeschüttet werden. Die erkannten Schwachstellen im System sind beseitigt, die Gesellschaft wird, nach Durchführung der im Plan beschlossenen Kapitalerhöhung, finanziell besser aufgestellt sein und kann die schon länger nicht mehr sachgerechte Rechtsform der Unternehmergesellschaft ablegen und als vollwertige GmbH auftreten.
Sicherlich wäre es wirtschaftlich besser gewesen, die Sanierung des Unternehmens vor dem Eintritt eines Insolvenzereignisses vorzunehmen. Der Fall zeigt jedoch sehr deutlich, dass selbst ein Regelinsolvenzverfahren nicht zwangsläufig das Ende eines Unternehmens bedeutet und es sogar möglich ist, den bisherigen Rechtsträger gestärkt zu erhalten. Freilich gilt weiterhin, je eher eine Sanierung / Umstrukturierung ansetzt, umso größer sind deren Erfolgsaussichten.