Ohne Fördermittel zahlungsunfähig

Ohne Fördermittel zahlungsunfähig 
GFAW lehnt Zuwendung trotzt festgesetztem Projektstart ab - 
Bildungsstätte aus Sömmerda muss Insolvenzantrag stellen 

Sömmerda/Erfurt, 28. September 2012 - Die Geschäftsleitung der BfB Berufliche Bildungsstätte Kölleda GmbH stellte am 17. September 2012 einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Erfurt. Rechtsanwalt Thomas Alter wird am 21. September 2012 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ein zum 12. September 2012 abgelehnter Zuwendungsbescheid seitens der GFAW zu einem bereits laufenden Projekt zwingt die BfB nun in die Insolvenz - obwohl zuvor der Projektbeginn von der GFAW auf den 1. Juli 2012 festgelegt worden war.

Bereits seit 1991 erbringt die BfB Berufliche Bildungsstätte Kölleda GmbH für viele öffentliche stellen, beispielsweise die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaates Thüringen mbH (GFAW) und das Jobcenter, berufliche Aus- und Weiterbildungen von Jugendlichen und Erwachsenen sowie Beratungs- und Schulungsleistungen.

Auch im Juni diesen Jahres hat die GFAW mbH der BfB ein Projekt zugewiesen, dieses für förderwürdig erklärt und den Projektbeginn auf den 1. Juli 2012 festgelegt. Die Bildungsstätte hat daraufhin die Zuwendungsmittel unmittelbar beantragt und am 1. Juli 2012 mit der Durchführung des Projektes "Regionales Integrationsprojekt für den Landkreis Sömmerda" begonnen. Derzeit werden 104 Langzeitarbeitslose vor allem in der Hauptstelle in Sömmerda betreut. Gleichzeitig hat die BfB Anträge auf die Bewilligung der Fördermittel gestellt und mit der GFAW abgestimmt. Der positive Fördermittelbescheid sollte ca. 2 Monate nach Beginn des Projekts erlassen und die ersten Mittel ausgezahlt werden. Auch wenn die Fördermittel zum Projektbeginn noch nicht bewilligt waren, kam die BfB dem Wunsch der GFAW nach und startete, wie schon oft in der Vergangenheit bei anderen Projekten praktiziert, ohne Zuwendungsbescheid. Allen Beteiligten war zu diesem Zeitpunkt klar, dass ohne Fördermittel eine Realisierung des Projektes nicht möglich ist. Am 12. September 2012 teilte die GFAW überraschend mit, ohne konkrete Gründe zu benennen, dass die Fördermittel nicht bewilligt werden. Außerdem sei Strafanzeige gegen die Geschäftsleitung der BfB gestellt worden. Nach jetzigem Kenntnisstand gibt es jedoch keine fundierten Anhaltspunkte für die Strafanzeige.

Nach diesem Schreiben gelang es der Geschäftsführung nicht, Näheres zu erfahren und Kontakt mit der GFAW aufzunehmen. Das Projekt lief weiter und es wurden weitere Langzeitarbeitslose dem Projekt in Sömmerda zugewiesen. Wegen ausbleibender Zuwendungen und damit fehlender Mittel zur Lohnzahlung für den August 2012 stellte sie am 17. September 2012 Antrag auf Insolvenzeröffnung. Einen anderen Grund für die Antragstellung gab es für die BfB GmH nicht. Bis zu dem Schreiben der GFAW hatte die Bildungsstätte aus Sömmerda keine gravierenden finanziellen Probleme und finanzierte das Integrationsprojekt seit Beginn im Juli sogar vor.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter in diesem etwas ungewöhnlichen Fall wird der Erfurter Fachanwalt für Insolvenzrecht Thomas Alter am 21. September 2012 bestellt.

"Der Geschäftsbetrieb soll in Abstimmung mit der Geschäftsführung bis auf Weiteres fortgeführt und erhalten bleiben. Auch die Löhne der neun Mitarbeiter konnten kurzfristig sichergestellt werden", fasst der vorläufige Insolvenzverwalter Thomas Alter den momentanen Stand zusammen.

"Wir müssen jetzt schnell handeln. Die BfB verfügt über einen hervorragenden Ruf - sei es bei Geschäftspartnern, Mitarbeitern oder bei den Projektteilnehmern. Auch deshalb appellieren wir an die GFAW, doch noch zeitnah einen Zuwendungsbescheid zu erlassen. Sonst müsste der Betrieb stillgelegt werden", erklärt Alter die akute Situation der Bildungsstätte.

Von einer möglichen Stilllegung der BfB wären dann die Mitarbeiter und die betreuten Langzeitarbeitslosen betroffen - wenn nicht doch noch Fördermittel fließen wie in vielen anderen erfolgreichen Projekten in den vergangenen Jahren. 


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