Insolvenzverwaltung und Betriebsfortführung
Häufig gestellte Fragen zur Insolvenz
Im Bereich häufig gestellte Fragen zu Insolvenzverwaltung und Betriebsfortführung haben wir Fragestellungen von Gläubigern und Arbeitnehmern für Sie gesammelt und beantwortet. Gerne beraten wir Sie auch persönlich in unserer Kanzlei, wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Informationen für Gläubiger
Das Insolvenzeröffnungsverfahren (auch Insolvenzantragsverfahren genannt) ist ein Verfahren, das dem Insolvenzverfahren vorgeschaltet ist. In dem Eröffnungsverfahren wird untersucht, ob der Schuldner zahlungsunfähig und/oder überschuldet ist und ob das Vermögen ausreicht, die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu bezahlen. In den Fällen, in denen größere Vermögensmassen zu sichern sind oder Betriebsfortführungschancen bestehen, kann das zuständige Amtsgericht zusätzlich einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen, der diese Aufgaben wahrnimmt. Forderungsanmeldungen von Gläubigern sind in diesem Stadium noch nicht möglich.
Informationen für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer haben gegen die Agentur für Arbeit einen Anspruch auf Zahlung von rückständigem Lohn und Gehalt für max. drei Monate (sogenanntes Insolvenzgeld), wenn der Arbeitgeber die Lohn- und Gehaltsforderung wegen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nicht bezahlen kann. Der Antrag auf Insolvenzgeld muss von dem Arbeitnehmer innerhalb einer bestimmten Frist gestellt werden. Näheres erfahren Sie unter www.arbeitsagentur.de. Bei Betriebsfortführungen und in größeren Verfahren informieren wir Sie ausgiebig in Betriebsversammlungen. Lohnrückstände von mehr als drei Monaten können zur Insolvenztabelle angemeldet werden und sind somit nicht gesondert geschützt.