Handels- und Gesellschaftsrecht
Eine wirtschaftliche Betätigung stellt Unternehmer von Anfang an vor große rechtliche Herausforderungen. Bereits vor Aufnahme der eigentlichen Geschäftstätigkeit muss - insbesondere wenn sich mehrere Personen zusammenfinden - die geeignete Rechtsform gewählt und durch Gestaltung des Gesellschaftsvertrages optimiert werden. Spätere Veränderungen in sachlicher oder personeller Hinsicht müssen durch geeignete Anpassungsmaßnahmen berücksichtigt werden. Wir bieten Ihnen rechtssichere und auf Ihre Situation „maßgefertigte“ Lösungen.
Aber auch im rechtlichen „Tagesgeschäft“ stehen wir Ihnen beratend zur Seite, sei es bei der Vorbereitung von Beschlüssen oder der Durchsetzung gesellschafts- bzw. handelsrechtlicher Ansprüche. Bedarf es hierzu gerichtlicher Hilfe, finden Sie in uns Prozessbevollmächtigte mit langjähriger Erfahrung und gutem Ruf bei der hiesigen Richterschaft.
Besonders anspruchsvoll ist dabei das Feld der Unternehmensumstrukturierungen durch Konzernbildung. Selbst kleine mittelständische Unternehmer können in die Situation geraten, dass deren Geschäft wegen unübersichtlicher Gesellschaftsstrukturen von potenziellen Geldgebern nicht mehr verstanden wird. Nötig ist dann regelmäßig eine konsolidierte Konzernbilanz. Sie werden mit uns einen kompetenten Ansprechpartner finden, der mit Ihnen unter Beachtung aller steuerlichen Erfordernisse die wirtschaftlich sinnvollste Lösung findet.
Wir stehen Ihnen gern beratend zur Verfügung!