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Sanierung und Restrukturierung

Neue Wege gehen

Ist die Lebensfähigkeit eines Unternehmens bedroht, erzeugt dies große Unsicherheit. Geschäftsleitung, Lieferanten und Banken stehen vor einer Menge bedrohlich empfundener Fragen. Die Krise bietet aber auch die Chance für nachhaltige Veränderungen und neue Wege im Unternehmen. Diese Chancen sollten frühzeitig erkannt und genutzt werden.

  • Sanierungsberatung
  • Eigenverwaltung: Sanierung nach ESUG
  • Insolvenzplanverfahren

Sanierung nach ESUG

Die Sanierung selbst steuern: Das bietet die Eigenverwaltung, die der Gesetzgeber in den §§ 270 ff. InsO ermöglicht hat. In diesem Fall wird kein Insolvenzverwalter bestellt, sondern der Unternehmer kann unter bestimmten Voraussetzungen und unter Aufsicht eines Sachwalters die Fortführung des Betriebes selbst vornehmen. Dadurch soll auch das vorhandene unternehmerische Know-how zur Sanierung genutzt werden, soweit dieses nicht durch frühere Fehler diskreditiert ist. Im Verbund mit einem Insolvenzplan kann die Eigenverwaltung zum Erhalt des Unternehmens beitragen. Der Geschäftsleitung werden aber häufig die erforderlichen Kenntnisse im Insolvenzrecht für diese Art der Sanierung fehlen. Hier können Ihnen unsere Kanzleien in Erfurt, Jena, Leipzig und Plauen helfen, insbesondere durch:

  • Überprüfung, ob eine eigenverwaltende Sanierung sinnvoll und rechtlich möglich ist
  • das Erarbeiten des gerichtlichen Antrags und Entwickeln eines nachhaltigen Sanierungskonzepts
  • Vorbereitung der Eigenverwaltung bei Gläubigern und gerichtlichen Entscheidungsträgern
  • Beratung und Unterstützung bei der Durchführung der Eigenverwaltung.

Anstelle dieser Tätigkeiten übernehmen wir auch Aufgaben als Sachwalter und überwachen in dieser Funktion im Interesse aller Gläubiger die Eigenverwaltung.

Sanierungsberatung

Wir stehen Ihnen dabei als verlässlicher und kompetenter Partner und Berater zur Seite. Unsere Kanzleien in Erfurt, Jena, Leipzig und Plauen bieten Ihnen im Rahmen der Sanierungsberatung individuell auf die Probleme abgestimmte Beratungs- und Betreuungsangebote. Zu unseren Leistungen gehören insbesondere:

  • Überprüfung von Insolvenztatbeständen und Insolvenzantragspflichten
  • Außergerichtliche Unternehmenssanierungen
  • Verhandlungen mit Drittbeteiligten, z. B. Banken
  • Arbeitsrecht in der Unternehmenskrise
  • Geschäftsführer- und Haftungsrisiken
  • Neuausrichtung von Geschäftsbereichen.

Wir halten zudem spezielle Beratungsangebote für Gläubiger vor, die ihre Sicherheiten schützen wollen. Kontaktieren Sie uns gerne für mehr Informationen.

Insolvenzplanverfahren

Das Insolvenzplanverfahren ist ein weiteres Sanierungsinstrument im Insolvenzrecht. Es gibt die Möglichkeit, von dem gesetzlichen Regelfall der Zerschlagung eines Unternehmens im Rahmen der Insolvenz abweichende Vereinbarungen festzulegen, die bei Bestätigung des Plans für alle Gläubiger bindend sind. Im Zentrum eines funktionierenden Insolvenzplans steht also die Einigung mit den Gläubigern. Im Vorfeld und während der Erarbeitung eines Plans für die Insolvenz stellt sich also die Frage, ob sich die Gläubiger auf den Plan einlassen sollen, da er ihnen einen Teilverzicht auf ihre Forderungen abverlangt. Um eine Einigung der Gläubiger zu erreichen, ist es deshalb notwendig, dass die Gläubiger durch den Insolvenzplan bessergestellt sind, als im Fall der Liquidation des Unternehmens. Außerdem sollte der Plan den Gläubigern und allen Beteiligten verdeutlichen, dass das Unternehmen nach der Plansanierung wieder auf festem Boden steht und alle zukünftigen Herausforderungen schaffen kann. Damit Ihr Insolvenzplan diese Überzeugungskraft bekommt, unterstützen wir Sie bei der Planung und Umsetzung. Sofern dies wirt­schaftlich vertretbar ist, unterstützen wir auch als Insolvenzverwalter Eigen­sanierungen durch Insolvenzplanverfahren.